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Sexualstrafrecht

Kaum ein Tatvorwurf ist so stigmatisierend. Präzision, Diskretion und ein kühler Kopf – das ist, was Sie jetzt brauchen.

Überblick

Die Herausforderung: Aussage-gegen-Aussage

Der Vorwurf einer Sexualstraftat verändert von einem Moment auf den anderen alles – beruflich, privat, gesellschaftlich. Schon das Ermittlungsverfahren wird als existenzielle Bedrohung erlebt, lange bevor ein Gericht überhaupt entschieden hat. Genau deshalb zählt im Sexualstrafrecht jede frühe Weichenstellung.

Ich verteidige in Hamburg und bundesweit ausschließlich im Strafrecht, mit einem Schwerpunkt im Sexualstrafrecht. Als ehemalige Richterin kenne ich die Bewertung von Beweisen und Aussagen aus der Perspektive des Gerichts – ein Blickwinkel, der die Verteidigung von der ersten Stunde an prägt. Für Sie gilt bis zum rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung, und meine Aufgabe ist es, dass diese im Verfahren auch durchgesetzt wird.

Vorwürfe, bei denen ich Sie verteidige

Das Sexualstrafrecht umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher Tatbestände mit teils sehr hohen Strafrahmen. Ich verteidige unter anderem bei dem Vorwurf:

  • Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung (§ 177 StGB)
  • Sexueller Missbrauch von Kindern (§§ 176 ff. StGB)
  • Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen und Jugendlichen (§§ 174, 182 StGB)
  • Besitz und Verbreitung kinder- oder jugendpornografischer Inhalte (§§ 184b, 184c StGB)
  • Cybergrooming (§ 176b StGB)
  • Sexuelle Belästigung und exhibitionistische Handlungen (§§ 184i, 183 StGB)

Viele dieser Vorwürfe stützen sich heute auf digitale Spuren – Chatverläufe, IP-Adressen, sichergestellte Datenträger. Wo die Beweisführung technisch wird, greift die enge Verbindung zum IT- & Internetstrafrecht. Richtet sich ein Vorwurf gegen einen jungen Beschuldigten, ist zusätzlich das Jugendstrafrecht zu beachten.

Aussage gegen Aussage – warum die Glaubhaftigkeit entscheidet

Im Sexualstrafrecht fehlen objektive Beweise besonders häufig. In vielen Verfahren steht die Aussage der mutmaßlich geschädigten Person gegen die des Beschuldigten – eine echte Aussage-gegen-Aussage-Konstellation. Für solche Fälle stellt die Rechtsprechung an die Beweiswürdigung besonders strenge Anforderungen: Eine Verurteilung darf nicht auf einem bloßen Eindruck beruhen.

Entscheidend ist nicht, ob eine Person sympathisch oder glaubwürdig wirkt, sondern ob ihre konkrete Aussage inhaltlich tragfähig ist. Geprüft wird das anhand anerkannter aussagepsychologischer Kriterien – etwa der Konstanz der Angaben über die Zeit, dem Detailreichtum und der inneren Stimmigkeit. Brüche, Widersprüche und Entstehungsgeschichte einer Belastungsaussage sind zentrale Ansatzpunkte der Verteidigung; wo es geboten ist, wirke ich auf ein aussagepsychologisches Glaubhaftigkeitsgutachten hin.

Ich beurteile Aussagen mit demselben Maßstab, den später das Gericht anlegt. Mehr dazu, wie sich eine Falschbeschuldigung in der Aussage-gegen-Aussage-Konstellation verteidigen lässt, lesen Sie im Ratgeber.

Der Ablauf: vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung

Häufig wird der Vorwurf zuerst durch eine polizeiliche Vorladung oder eine Hausdurchsuchung sichtbar. Die wichtigste Regel in beiden Fällen: keine Angaben zur Sache und keine spontane Aussage, bevor anwaltliche Beratung vorliegt. Als Beschuldigte:r haben Sie ein uneingeschränktes Schweigerecht, das Ihnen nicht zum Nachteil gereichen darf.

Der zentrale Hebel der Verteidigung ist die Akteneinsicht. Erst sie zeigt, worauf sich der Verdacht stützt und wo er angreifbar ist. Gerade im Sexualstrafrecht drohen früh einschneidende Maßnahmen – bis hin zur Untersuchungshaft. Umso wichtiger ist es, schnell zu handeln und nichts unbedacht aus der Hand zu geben.

Kommt es zur Hauptverhandlung, wird bei Sexualdelikten die Öffentlichkeit regelmäßig ausgeschlossen (§ 171b GVG); häufig tritt die geschädigte Person als Nebenklage auf. Wie ein Verfahren insgesamt verläuft und an welchen Stellen sich eine Einstellung erreichen lässt, erklärt der Ratgeber zum Ablauf eines Ermittlungsverfahrens.

Falschbeschuldigung – häufiger als viele denken

Gerade im persönlichen Umfeld – nach Trennungen, in Sorgerechtskonflikten oder aus Konkurrenz – kommen falsche Beschuldigungen vor. Sie sind oft schwer zu widerlegen, weil sie an reale Begegnungen anknüpfen. Eine sorgfältige Analyse der Aussageentstehung, möglicher Motive und der Aktenlage ist dann der Schlüssel zu einer wirksamen Verteidigung.

Was eine Verurteilung bedeutet

Verurteilungen im Sexualstrafrecht wirken weit über die eigentliche Strafe hinaus. Einträge im Führungszeugnis und im Bundeszentralregister, berufliche und beamtenrechtliche Folgen, in bestimmten Fällen Führungsaufsicht, Weisungen oder die Aufnahme in Falldateien können die Lebensführung dauerhaft prägen. Genau deshalb beginnt wirksame Verteidigung so früh wie möglich – nicht erst im Gerichtssaal.

Diskret und persönlich – in Hamburg und bundesweit

Verfahren im Sexualstrafrecht sind hochsensibel. Ich verteidige diskret, ohne Vorverurteilung und mit voller Verschwiegenheit. Sie haben eine feste Ansprechpartnerin, die Ihren Fall persönlich führt – in Hamburg ebenso wie bundesweit.

Wenn Sie eine Vorladung erhalten haben oder von Ermittlungen erfahren, machen Sie keine Angaben zur Sache und vereinbaren Sie zeitnah ein vertrauliches Erstgespräch. Je früher ich Akteneinsicht beantragen kann, desto mehr Handlungsspielraum bleibt.

Vertiefende Ratgeber zu einzelnen Vorwürfen

Zu den häufigsten Vorwürfen im Sexualstrafrecht finden Sie ausführliche Informationen – vom Tatbestand über die Beweislage bis zu den ersten Schritten nach der Anzeige:

Häufige Fragen

Soll ich bei einer Vorladung wegen eines Sexualdelikts aussagen?

In aller Regel nicht ohne vorherige Akteneinsicht. Eine vorschnelle Aussage lässt sich später kaum korrigieren. Einer polizeilichen Vorladung müssen Sie als Beschuldigte:r ohnehin nicht folgen.

Was bedeutet „Aussage gegen Aussage“ im Sexualstrafrecht?

Es steht im Wesentlichen nur die Aussage einer Person gegen die einer anderen, ohne objektive Beweismittel. Die Beweiswürdigung unterliegt dann besonders strengen Anforderungen – ein zentraler Ansatzpunkt der Verteidigung.

Wird bei einem Sexualdelikt die Öffentlichkeit ausgeschlossen?

Bei Sexualdelikten kann die Öffentlichkeit nach § 171b GVG ganz oder teilweise ausgeschlossen werden, um die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten zu schützen.

Verteidigen Sie auch bundesweit?

Ja. Schwerpunkt ist Hamburg, ich übernehme Mandate im Sexualstrafrecht aber bundesweit.

Was kostet die Verteidigung im Sexualstrafrecht?

Die Vergütung richtet sich nach dem RVG oder einer individuellen Vereinbarung. Den Rahmen bespreche ich mit Ihnen transparent im Erstgespräch.

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Meine Herangehensweise
01

Glaubhaftigkeitsanalyse

Detaillierte Prüfung von Zeugenaussagen auf Konsistenz, Suggestibilität und Fehlerquellen der Ermittlung.

02

Gutachten hinterfragen

Aussagepsychologische Gutachten werden kritisch geprüft und durch eigene Sachverständige ergänzt.

03

Diskretion garantiert

Absolute Vertraulichkeit gegenüber Ihrem Umfeld – ohne Ausnahme, von der ersten Minute an.

04

Kein Urteil über Sie

Ich trete für Sie ein – unabhängig von dem, was Ihnen vorgeworfen wird. Respekt ist keine Frage des Vorwurfs.

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