Rechtsanwältin Silvia Uschinski verteidigt ausschließlich im Strafrecht – engagiert, unnachgiebig und absolut diskret. Schwerpunktmäßig verteidigt sie bei Aussage-gegen-Aussage Konstellationen aber auch bei sämtlichen andern Tatvorwürfen.
Von der ersten Vernehmung bis zur Hauptverhandlung – konsequente Verteidigung in allen Bereichen des Strafrechts.
Verteidigung junger Mandanten mit Fingerspitzengefühl – der Erziehungsgedanke steht vor der Härte.
Sensible Mandate, die Diskretion, Sorgfalt und juristische Präzision in besonderem Maße verlangen.
Digitale Beweismittel, Datenanalyse und neue Tatvorwürfe – Verteidigung auf dem aktuellen Stand der Technik.
Nach dem Studium der Rechtswissenschaft mit dem Schwerpunktbereich Kriminologie hat Rechtsanwältin Uschinski ihr Referendariat am Oberlandesgericht in Celle absolviert. Dabei hat sie unter anderem Stationen bei der Staatsanwaltschaft und dem Landgericht Lüneburg sowie der Polizeidirektion Lüneburg und dem OLG Celle absolviert. Unmittelbar nach Abschluss des Referendariats war Rechtsanwältin Uschinski zunächst als Richterin am Landgericht Lüneburg tätig. Anschließend fand sie Ihre Passion als Rechtsanwältin und ist seitdem ausschließlich im Bereich der Strafverteidigung tätig. Nebenbei hat sie außerdem als Dozentin im Strafrecht für die Uni Hamburg referiert und an Fachbüchern mitgewirkt.
„Die Wirklichkeit, von der wir sprechen können, ist nie die Wirklichkeit an sich.“
Gerne können Sie mich telefonisch oder schriftlich für eine Ersteinschätzung kontaktieren. Absolute Diskretion ist dabei selbstverständlich.
Nach erfolgter Akteneinsicht ist zunächst eine sorgfältige Prüfung der Beweislage und der Verfahrenssituation unumgänglich.
Danach stimme ich mit Ihnen eine für Sie passende Verteidigungsstrategie ab, die an Ihre konkrete Situation angepasst ist.
Vom Beginn des Ermittlungsverfahrens bis zu einer möglichen Hauptverhandlung stehe ich Ihnen in jeder Lage des Verfahrens gerne zur Seite.
Was in den entscheidenden ersten Tagen zählt – von der Vorladung bis zur Akteneinsicht.
Verteidigung bei den häufigsten Tatvorwürfen – §§ 177, 176 ff., 184b, 184i, 184k und 201a StGB.
Jedes Mandat beginnt mit einem vertraulichen Erstgespräch. Schildern Sie Ihre Situation und wir besprechen danach die nächsten Schritte.