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IT- & Internetstrafrecht

Digitale Beweismittel werden unterschätzt, IP-Adressen falsch interpretiert, Metadaten als Beweis überschätzt. Ich kenne die Schwächen der Ermittlungsbehörden.

Überblick

Tatvorwürfe in der digitalen Welt

Hacking, Cyberbetrug, unbefugter Datenzugriff, Verbreitung illegaler Inhalte, Kryptowährungsdelikte – digitale Tatvorwürfe erfordern technisches Verständnis und juristisches Wissen.

Was Ermittler als eindeutigen Beweis präsentieren, ist es häufig nicht. Eine IP-Adresse ist kein Fingerabdruck. Ich prüfe genau, was die Daten wirklich beweisen.

Tatvorwürfe im IT- und Internetstrafrecht

Digitale Vorwürfe verlangen technisches und juristisches Verständnis zugleich. Ich verteidige unter anderem bei:

  • Computerbetrug und Phishing (§ 263a StGB)
  • Ausspähen und Abfangen von Daten – „Hacking“ (§§ 202a–202c StGB)
  • Datenveränderung und Computersabotage (§§ 303a, 303b StGB)
  • Betrug im Internet, Fake-Shops und Delikte rund um Kryptowährungen
  • Vorwürfen verbotener Inhalte im Netz (u. a. § 184b StGB, § 130 StGB, Urheberrecht) – hier besteht eine enge Verbindung zum Sexualstrafrecht

Warum digitale Beweise oft angreifbar sind

Was Ermittlungsbehörden als eindeutigen Beweis präsentieren, hält einer genauen Prüfung häufig nicht stand. Eine IP-Adresse identifiziert einen Anschluss, nicht zwingend eine Person; dynamische IPs, offene WLANs oder mehrere Nutzer eines Anschlusses säen begründete Zweifel. Auch Metadaten, Zeitstempel und die lückenlose Beweiskette (Chain of Custody) sind angreifbar. Ich ziehe bei Bedarf IT-Sachverständige hinzu, um Ermittlungsgutachten fachkundig zu hinterfragen.

Was Sie jetzt tun sollten

Reagieren Sie auf eine Vorladung oder Hausdurchsuchung nicht mit einer spontanen Aussage und verändern oder löschen Sie keine Daten – das kann als Beweismittelvernichtung gewertet werden. Sichern Sie sich stattdessen früh anwaltliche Unterstützung.

Häufige Fragen

Beweist eine IP-Adresse meine Täterschaft?

Nein. Sie weist auf einen Anschluss hin, nicht auf eine bestimmte Person. Das ist häufig ein zentraler Ansatzpunkt der Verteidigung.

Ich habe eine Vorladung wegen eines Internet-Delikts erhalten – was tun?

Keine Angaben zur Sache machen und zeitnah ein Erstgespräch vereinbaren, damit Akteneinsicht beantragt werden kann.

Bei mir gab es eine Hausdurchsuchung wegen eines IT-Vorwurfs.

Verhalten Sie sich ruhig, leisten Sie keinen Widerstand, machen Sie keine Aussage und kontaktieren Sie umgehend eine Verteidigerin. Über das weitere Vorgehen entscheiden wir nach Akteneinsicht.

Jetzt vertraulich anfragen →

Meine Herangehensweise
01

Digitale Forensik verstehen

IP-Adressen, Metadaten, Logs – ich prüfe, was die Daten tatsächlich beweisen können und wo Lücken sind.

02

Sachverständige einbinden

Zusammenarbeit mit IT-Experten, die Ermittlungsgutachten fachkundig analysieren und widerlegen können.

03

Frühzeitig handeln

Bevor Daten gelöscht, gespiegelt oder ausgewertet werden – im IT-Strafrecht zählt jede Stunde.

04

Kein Vorgehen ohne Plan

Gerade im IT-Strafrecht kann eine frühe Aussage oder unüberlegte Kooperation irreversiblen Schaden anrichten.

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