Diensteanbieter
SCHNEIDER || MICK Rechtsanwälte Strafverteidiger PartmbB
Holstenwall 10, 20355 Hamburg
Gerichtsfach: 15
Telefon: +49 40 2286 2287
Telefax: +49 40 2286 22879
E-Mail: [email protected]
Die Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartmbB) ist im Partnerschaftsregister 1291 beim Amtsgericht Hamburg eingetragen und wird vertreten durch die Partner:innen und Rechtsanwält:innen Dr. Frédéric Schneider, Dr. Benedikt Mick und Laura Leweke.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE325523887
Berufsbezeichnung: Rechtsanwältin (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland). Rechtsanwältin Silvia Uschinski ist als Rechtsanwältin im Anstellungsverhältnis Mitglied der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg, Valentinskamp 88, 20355 Hamburg.
Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
Die Regelungen sind auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) abrufbar.
Markel Insurance SE, Sophienstraße 26, 80333 München.
Versicherungssumme gemäß § 59j Abs. 2 BRAO: 2.500.000 Euro je Versicherungsfall.
Räumlicher Geltungsbereich: Europa, Türkei, Russische Föderation und die sonstigen Staaten der ehemaligen Sowjetunion sowie außereuropäische Hoheitsgebiete europäischer Staaten, der EU oder des EWR.
Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Rauchstraße 26, 10787 Berlin, zuständig. Die Partnerschaft und ihre Rechtsanwält:innen sind grundsätzlich bereit, an Streitbeilegungsverfahren dieser Schlichtungsstelle teilzunehmen.
Rechtsanwalt Dr. Frédéric Schneider, Holstenwall 10, 20355 Hamburg.
Die Inhalte dieser Seiten wurden mit Sorgfalt erstellt. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird jedoch keine Gewähr übernommen. Für die Inhalte verlinkter externer Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich; zum Zeitpunkt der Verlinkung waren keine Rechtsverstöße erkennbar.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Vervielfältigung, Bearbeitung oder Verbreitung außerhalb der gesetzlich zugelassenen Fälle bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung.