Von der ersten Vernehmung bis zur Hauptverhandlung – konsequente, individuelle Verteidigung in allen Bereichen des Strafrechts.
Körperverletzung, Diebstahl, Betrug, Fahrlässigkeit – strafrechtliche Vorwürfe können jeden treffen. Eine Verurteilung bedeutet mehr als eine Strafe: Sie hinterlässt Spuren im Führungszeugnis, im Beruf, im sozialen Umfeld.
Frühzeitige, professionelle Verteidigung ist oft der entscheidende Unterschied zwischen einem Freispruch und einer Verurteilung.
Das allgemeine Strafrecht umfasst die Delikte, die im Alltag am häufigsten zu Ermittlungsverfahren führen. Ich verteidige unter anderem bei:
Ein Strafverfahren durchläuft typischerweise drei Phasen: das Ermittlungsverfahren (Polizei und Staatsanwaltschaft, Vorladung, ggf. Hausdurchsuchung), das Zwischenverfahren (Entscheidung über die Anklage) und die Hauptverhandlung vor Gericht. Die Weichen werden fast immer schon am Anfang gestellt – im Ermittlungsverfahren, oft bevor überhaupt eine Anklage erhoben ist. Wer hier früh und richtig agiert, kann den Ausgang des Verfahrens maßgeblich beeinflussen, bis hin zur Einstellung.
Machen Sie keine Angaben zur Sache, bevor Sie anwaltlich beraten sind – als Beschuldigte:r haben Sie das Recht zu schweigen, und dieses Recht hat keine Nachteile. Vereinbaren Sie stattdessen zeitnah ein Gespräch, damit ich Akteneinsicht beantragen und die Beweislage prüfen kann. Als ehemalige Richterin kenne ich die Bewertung von Beweisen aus richterlicher Perspektive – ein Blickwinkel, der in der Verteidigung den Unterschied machen kann.
Bei besonderen Konstellationen verweise ich auf meine weiteren Schwerpunkte: Sexualstrafrecht, Jugendstrafrecht und IT- & Internetstrafrecht.
Als Beschuldigte:r sind Sie nicht verpflichtet, bei der Polizei zu erscheinen oder auszusagen. Lassen Sie den Termin aber nicht ungeprüft verstreichen, sondern anwaltlich klären.
In aller Regel nicht ohne vorherige Akteneinsicht. Eine vorschnelle Aussage lässt sich später kaum korrigieren.
Die Vergütung richtet sich nach dem RVG oder einer individuellen Vereinbarung. Den Rahmen bespreche ich mit Ihnen transparent im Erstgespräch.
Ja. Gegen einen Strafbefehl kann fristgebunden Einspruch eingelegt werden – häufig mit guten Aussichten, eine Verurteilung noch abzuwenden oder zu mildern.
Schweigen ist oft die klügste erste Entscheidung. Ich berate Sie, bevor Sie gegenüber Behörden Stellung nehmen.
Vollständige Prüfung der Beweislage: Zeugenaussagen, Gutachten, Observationsberichte und digitale Spuren.
Gemeinsam legen wir fest, ob Freispruch, Einstellung oder ein günstigeres Urteil das realistische Ziel ist.
In jeder Verfahrensphase – Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht – bin ich an Ihrer Seite.
Vertraulich, unkompliziert und ohne Verpflichtung.