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Vorwürfe im Sexualstrafrecht

Das aussagepsychologische Glaubhaftigkeitsgutachten – Ablauf, Methode, Verteidigung

3. Juli 2026 · Lesezeit ca. 2 Min.

Wenn im Sexualstrafverfahren Aussage gegen Aussage steht, entscheidet oft ein einziges Beweismittel über Freispruch oder Verurteilung: das aussagepsychologische Glaubhaftigkeitsgutachten. Wer versteht, wie es funktioniert, versteht auch, wo die Verteidigung ansetzen kann – und wann sie auf ein Gutachten hinwirken sollte.

Die Nullhypothese: Der Zweifel ist Methode

Seit der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs von 1999 gilt: Sachverständige müssen von der sogenannten Nullhypothese ausgehen – also zunächst unterstellen, dass die Aussage nicht erlebnisbasiert ist. Erst wenn diese Annahme mit den erhobenen Befunden nicht mehr vereinbar ist, darf die Aussage als glaubhaft bewertet werden. Der methodische Zweifel ist damit kein Misstrauen gegenüber der aussagenden Person, sondern wissenschaftlicher Standard.

Was geprüft wird

  • Aussageentstehung: Wie, wann und gegenüber wem wurde der Vorwurf erstmals erhoben? Gab es suggestive Befragungen, wiederholte Gespräche im Umfeld oder Konflikte (Trennung, Sorgerecht), in die die Aussage eingebettet ist?
  • Inhaltsanalyse (Realkennzeichen): Detailreichtum, raum-zeitliche Verknüpfungen, ausgefallene Einzelheiten, Schilderung eigener Gedanken – Merkmale, die für erlebnisbasierte Aussagen sprechen können.
  • Konstanzanalyse: Bleibt der Kern der Aussage über mehrere Vernehmungen stabil? Widersprüche im Kerngeschehen wiegen schwerer als Abweichungen im Randgeschehen.
  • Kompetenz- und Motivanalyse: Könnte die Person die Schilderung auch ohne eigenes Erleben leisten? Bestehen Belastungsmotive?

Wann ein Gutachten eingeholt wird – und was die Verteidigung tut

Ein Gutachten ist nicht in jedem Verfahren geboten. Die Rechtsprechung verlangt es insbesondere bei kindlichen Zeugen, bei Anhaltspunkten für Suggestion oder psychischen Auffälligkeiten – also dann, wenn die Beweiswürdigung Sachkunde erfordert, die das Gericht selbst nicht hat. Die Verteidigung prüft, ob ein solcher Fall vorliegt, stellt gegebenenfalls Beweisanträge, kontrolliert die Auswahl und Methodik der Sachverständigen und arbeitet Mängel im Gutachten heraus – notfalls mit einem methodenkritischen Gegengutachten. Die Grundlagen der Aussage-gegen-Aussage-Konstellation: Falschbeschuldigung – Aussage gegen Aussage; die betroffenen Delikte im Überblick: Sexualstrafrecht.

Häufige Fragen

Muss die aussagende Person an der Begutachtung mitwirken?

Nein, Zeugen können die Exploration verweigern. Dann muss das Gericht die Aussage ohne diese Sachkunde würdigen – was die Anforderungen an die eigene Beweiswürdigung erhöht.

Kann die Verteidigung ein eigenes Gutachten einbringen?

Ja. Ein methodenkritisches Privatgutachten kann Schwächen des gerichtlichen Gutachtens aufzeigen und Grundlage für Beweisanträge sein.

Sagt ein Gutachten, ob jemand lügt?

Nein. Es beurteilt, ob eine konkrete Aussage mit hoher Wahrscheinlichkeit auf eigenem Erleben beruht – nicht die „Glaubwürdigkeit“ der Person insgesamt. Genau diese Unterscheidung wird in Verfahren häufig verwischt.

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