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Allgemeines Strafrecht

Von der ersten Vernehmung bis zur Hauptverhandlung – konsequente, individuelle Verteidigung in allen Bereichen des Strafrechts.

Überblick

Was auf dem Spiel steht

Körperverletzung, Diebstahl, Betrug, Fahrlässigkeit – strafrechtliche Vorwürfe können jeden treffen. Eine Verurteilung bedeutet mehr als eine Strafe: Sie hinterlässt Spuren im Führungszeugnis, im Beruf, im sozialen Umfeld.

Frühzeitige, professionelle Verteidigung ist oft der entscheidende Unterschied zwischen einem Freispruch und einer Verurteilung.

Vorwürfe, bei denen ich Sie verteidige

Das allgemeine Strafrecht umfasst die Delikte, die im Alltag am häufigsten zu Ermittlungsverfahren führen. Ich verteidige unter anderem bei:

  • Körperverletzungsdelikten (§§ 223 ff. StGB) – von der einfachen bis zur gefährlichen Körperverletzung
  • Eigentums- und Vermögensdelikten – Diebstahl (§ 242), Betrug (§ 263), Unterschlagung (§ 246), Untreue (§ 266 StGB)
  • Straßenverkehrsdelikten – Trunkenheit im Verkehr (§ 316), Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c), unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)
  • Betäubungsmitteldelikten nach dem BtMG
  • Widerstand, Beleidigung und Bedrohung (§§ 113, 185, 241 StGB)

Der Ablauf eines Strafverfahrens

Ein Strafverfahren durchläuft typischerweise drei Phasen: das Ermittlungsverfahren (Polizei und Staatsanwaltschaft, Vorladung, ggf. Hausdurchsuchung), das Zwischenverfahren (Entscheidung über die Anklage) und die Hauptverhandlung vor Gericht. Die Weichen werden fast immer schon am Anfang gestellt – im Ermittlungsverfahren, oft bevor überhaupt eine Anklage erhoben ist. Wer hier früh und richtig agiert, kann den Ausgang des Verfahrens maßgeblich beeinflussen, bis hin zur Einstellung.

Was Sie jetzt tun sollten

Machen Sie keine Angaben zur Sache, bevor Sie anwaltlich beraten sind – als Beschuldigte:r haben Sie das Recht zu schweigen, und dieses Recht hat keine Nachteile. Vereinbaren Sie stattdessen zeitnah ein Gespräch, damit ich Akteneinsicht beantragen und die Beweislage prüfen kann. Als ehemalige Richterin kenne ich die Bewertung von Beweisen aus richterlicher Perspektive – ein Blickwinkel, der in der Verteidigung den Unterschied machen kann.

Bei besonderen Konstellationen verweise ich auf meine weiteren Schwerpunkte: Sexualstrafrecht, Jugendstrafrecht und IT- & Internetstrafrecht.

Häufige Fragen

Muss ich auf eine polizeiliche Vorladung reagieren?

Als Beschuldigte:r sind Sie nicht verpflichtet, bei der Polizei zu erscheinen oder auszusagen. Lassen Sie den Termin aber nicht ungeprüft verstreichen, sondern anwaltlich klären.

Soll ich bei der Polizei aussagen?

In aller Regel nicht ohne vorherige Akteneinsicht. Eine vorschnelle Aussage lässt sich später kaum korrigieren.

Was kostet eine Strafverteidigung?

Die Vergütung richtet sich nach dem RVG oder einer individuellen Vereinbarung. Den Rahmen bespreche ich mit Ihnen transparent im Erstgespräch.

Lohnt sich ein Anwalt auch bei einem Strafbefehl?

Ja. Gegen einen Strafbefehl kann fristgebunden Einspruch eingelegt werden – häufig mit guten Aussichten, eine Verurteilung noch abzuwenden oder zu mildern.

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Meine Herangehensweise
01

Frühzeitige Einbindung

Schweigen ist oft die klügste erste Entscheidung. Ich berate Sie, bevor Sie gegenüber Behörden Stellung nehmen.

02

Akteneinsicht & Analyse

Vollständige Prüfung der Beweislage: Zeugenaussagen, Gutachten, Observationsberichte und digitale Spuren.

03

Strategie im Dialog

Gemeinsam legen wir fest, ob Freispruch, Einstellung oder ein günstigeres Urteil das realistische Ziel ist.

04

Lückenlose Vertretung

In jeder Verfahrensphase – Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht – bin ich an Ihrer Seite.

Kontakt

Sprechen wir über Ihren Fall.

Vertraulich, unkompliziert und ohne Verpflichtung.