Für junge Menschen ist eine Anklage mehr als ein rechtliches Problem – es ist ein Wendepunkt. Ich sorge dafür, dass er nicht ihr Schicksal bestimmt.
Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) stellt den Erziehungsgedanken in den Vordergrund: Nicht Strafe, sondern Zukunftsgestaltung ist das Ziel. Bewährungsauflagen, Sozialstunden oder erzieherische Maßnahmen gehen einer Verurteilung vor.
Diese Besonderheiten zu kennen und zu nutzen ist Kern meiner Arbeit im Jugendstrafrecht.
Das JGG gilt für Jugendliche (14–17 Jahre) und unter Voraussetzungen auch für Heranwachsende (18–20 Jahre, § 105 JGG). Gerade bei Heranwachsenden lohnt der Einsatz dafür, dass das mildere Jugendstrafrecht angewandt wird – das kann über die gesamte Rechtsfolge entscheiden.
Anders als im Erwachsenenstrafrecht steht die Erziehung im Vordergrund. Das Gesetz sieht abgestufte Reaktionen vor: Erziehungsmaßregeln (z. B. Weisungen), Zuchtmittel (Verwarnung, Auflagen, Jugendarrest) und – als letztes Mittel – die Jugendstrafe. Oft lässt sich ein Verfahren auch ohne Hauptverhandlung durch Diversion (§§ 45, 47 JGG) erledigen.
Körperverletzung, Diebstahl und Ladendiebstahl, Sachbeschädigung, Beleidigung (auch in sozialen Netzwerken) sowie Betäubungsmitteldelikte. Bei Vorwürfen mit digitalem Bezug greift häufig auch das IT- & Internetstrafrecht.
Auch junge Beschuldigte haben das Recht zu schweigen. Vor einer Aussage sollte immer anwaltlicher Rat stehen. Wichtig ist die frühe Abstimmung mit der Jugendgerichtshilfe, deren Einschätzung im Verfahren großes Gewicht hat.
Ab 14 Jahren. Kinder unter 14 sind schuldunfähig und können nicht bestraft werden.
Bei 18- bis 20-Jährigen entscheidet das Gericht nach § 105 JGG, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht gilt. Dafür setze ich mich gezielt ein.
Das hängt von Art und Höhe der Sanktion ab. Viele jugendrechtliche Reaktionen erscheinen nicht im Führungszeugnis – ein wichtiges Ziel der Verteidigung.
Eine Erledigung ohne förmliche Hauptverhandlung, etwa durch Auflagen. Sie vermeidet ein Urteil und schont die Zukunft des jungen Menschen.
Ich kommuniziere klar, ehrlich und auf Augenhöhe – auch im Austausch mit den Erziehungsberechtigten.
Oft lässt sich eine formelle Hauptverhandlung durch Diversion oder informelle Reaktionen abwenden.
Enge, konstruktive Abstimmung mit der Jugendgerichtshilfe – immer zugunsten des Mandanten.
Führungszeugnis, Ausbildung, Lebensweg – ich verteidige mit Blick auf das gesamte Leben meines Mandanten.
Vertraulich, unkompliziert und ohne Verpflichtung.