Digitale Beweismittel werden unterschätzt, IP-Adressen falsch interpretiert, Metadaten als Beweis überschätzt. Ich kenne die Schwächen der Ermittlungsbehörden.
Hacking, Cyberbetrug, unbefugter Datenzugriff, Verbreitung illegaler Inhalte, Kryptowährungsdelikte – digitale Tatvorwürfe erfordern technisches Verständnis und juristisches Wissen.
Was Ermittler als eindeutigen Beweis präsentieren, ist es häufig nicht. Eine IP-Adresse ist kein Fingerabdruck. Ich prüfe genau, was die Daten wirklich beweisen.
Digitale Vorwürfe verlangen technisches und juristisches Verständnis zugleich. Ich verteidige unter anderem bei:
Was Ermittlungsbehörden als eindeutigen Beweis präsentieren, hält einer genauen Prüfung häufig nicht stand. Eine IP-Adresse identifiziert einen Anschluss, nicht zwingend eine Person; dynamische IPs, offene WLANs oder mehrere Nutzer eines Anschlusses säen begründete Zweifel. Auch Metadaten, Zeitstempel und die lückenlose Beweiskette (Chain of Custody) sind angreifbar. Ich ziehe bei Bedarf IT-Sachverständige hinzu, um Ermittlungsgutachten fachkundig zu hinterfragen.
Reagieren Sie auf eine Vorladung oder Hausdurchsuchung nicht mit einer spontanen Aussage und verändern oder löschen Sie keine Daten – das kann als Beweismittelvernichtung gewertet werden. Sichern Sie sich stattdessen früh anwaltliche Unterstützung.
Nein. Sie weist auf einen Anschluss hin, nicht auf eine bestimmte Person. Das ist häufig ein zentraler Ansatzpunkt der Verteidigung.
Keine Angaben zur Sache machen und zeitnah ein Erstgespräch vereinbaren, damit Akteneinsicht beantragt werden kann.
Verhalten Sie sich ruhig, leisten Sie keinen Widerstand, machen Sie keine Aussage und kontaktieren Sie umgehend eine Verteidigerin. Über das weitere Vorgehen entscheiden wir nach Akteneinsicht.
IP-Adressen, Metadaten, Logs – ich prüfe, was die Daten tatsächlich beweisen können und wo Lücken sind.
Zusammenarbeit mit IT-Experten, die Ermittlungsgutachten fachkundig analysieren und widerlegen können.
Bevor Daten gelöscht, gespiegelt oder ausgewertet werden – im IT-Strafrecht zählt jede Stunde.
Gerade im IT-Strafrecht kann eine frühe Aussage oder unüberlegte Kooperation irreversiblen Schaden anrichten.
Vertraulich, unkompliziert und ohne Verpflichtung.